Das Wichtigste in Kürze
✓ Prävention kann man in Verhaltens- und Verhältnisprävention unterteilen. Verhältnisprävention bedeuten staatliche Regulierungen um den Konsum, die nur bei einer Cannabislegalisierung möglich sind.
✓ Ohne Cannabislegalisierung gibt es keinen Jugendschutz, da im Verbot die gleichen Regeln für Erwachsenen und Jugendliche gelten.
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Inhalt
> Verhaltens- und Verhältnisprävention bei Cannabis
> Ohne Cannabislegalisierung kein Jugendschutz!
> Prävention von Cannabis startet nicht bei einer Legalisierung!

Verhaltens- und Verhältnisprävention bei Cannabis
Ist die Cannabis-Legalisierung ein Verrat am Jugendschutz? Wenn man so manchen Zeitungsartikeln Glauben schenken darf, dann wird es mit der geplanten Cannabis-Legalisierung der deutschen Jugend ganz schön schlecht gehen. Um ehrlich zu sein, ärgert mich diese Scheinargumentation ziemlich, und ich habe die Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes (CanG) durch den Bundestag letzte Woche zum Anlass genommen, das Argument Jugendschutz und Prävention mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wenn wir an Prävention denken, haben wir häufig das Bild einer Präventionsfachkraft im Kopf, die vor einer Klasse Informationen zu Drogen weitergibt. Auch der schon lange überholte Präventionsansatz, dass man am besten die schlimmen Folgen von den einzelnen psychoaktiven Substanzen so anschaulich wie möglich den Jugendlichen präsentiert um sie vom Konsum abzuhalten, hält sich hartnäckig. Doch Prävention ist so viel mehr!
Grundsätzlich wird zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention unterschieden. Die Verhaltensprävention zielt direkt auf den Menschen ab – und ja, dazu können auch Informationen zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen von Drogen gehören. Jedoch umfasst die Verhaltensprävention in der Regel ein deutlich breiteres Spektrum und beschäftigt sich mit Themen wie der Emotionsregulation oder der Reflexion über Risiken, ohne dabei eine spezifische Substanz in den Fokus zu nehmen.
Verhältnisprävention hingegen setzt an den äußeren Umständen an und genau hier ist auch der Jugendschutz verankert. In der Praxis bedeutet das z.B. das Grenzalter des erlaubten Konsums, der Mindestabstand von Einrichtungen in denen Kinder und Jugendliche unterwegs sind, eine herabgesetzt Höchstmenge an Cannabis zwischen 18-21 Jahren etc.
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Ohne Cannabislegalisierung kein Jugendschutz!
Was häufig nicht richtig verstanden wird ist, dass die Prohibition KEIN Jugendschutz gewährleisten kann. In diese Richtung könnte man höchstens argumentieren, wenn die Prohibition wirklich dafür sorgen würde, dass wir in Deutschland kein Cannabis haben. Doch dem ist nicht so! Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegalisierte Substanz in Deutschland und die Prohibition hatte viele Jahre Zeit zu beweisen, dass sie dies nicht eindämmen kann. Das bedeutet wir haben ein Deutschland mit Cannabis – egal ob wir Legalisieren oder nicht. Der große Unterschied bei der Prohibition ist jedoch, dass wir an dem Verbot als Regulierung stagnieren. Ob Cannabis an Jugendliche weitergegeben wird, wie rein dieses ist und wie der Verkauf stattfindet hängt somit zu 100% am ethischen und moralischen Kompass der Dealer.
Prävention von Cannabis startet nicht bei einer Legalisierung!
Abschließend möchte ich betonen, dass Prävention nicht an der Legalisierung einer einzelnen Substanz hängt, sondern viel früher ansetzen sollte. Gerne wird in diesem Kontext das Isländische Modell genannt. Island hat es geschafft den Konsum von Alkohol bei Jugendlichen drastisch zu verringern. Dies wurde jedoch nicht damit erreicht, dass den Kindern in Dauerschleife das Schadenspotenzial von Alkohol eingetrichtert wurde, sondern mit einem ganzheitlichen Ansatz. Jugendschutzgesetze wurden verschärft, die Familien wurden für die Freizeitgestaltung in die Pflicht genommen und die kulturelle Teilnahme von Jugendlichen wurde ermöglicht.
Wenn wir uns also einen guten Präventionsansatz für Jugendliche wünschen, braucht es auf der einen Seite gute Regelungen und auf der anderen Seite eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, wie wir Deutschland für Jugendliche lebenswert gestalten!
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Schlau: Der KONSUM ist und war nie verboten.
Das ist korrekt 🙂